Regelbedarfe und Mehrbedarfe
Grundsicherungegeld
Das Grundsicherungsgeld umfasst den Regelbedarf, Mehrbedarfe und die angemessenen Bedarfe für Unterkunft und Heizung.
Grundsicherungegeld
Das Grundsicherungsgeld umfasst den Regelbedarf, Mehrbedarfe und die angemessenen Bedarfe für Unterkunft und Heizung.

Der Regelbedarf ist ein Geldbetrag, der für das tägliche Leben gezahlt wird. Insbesondere für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne die auf Heizung und Warmwasserbereitung entfallenden Anteile), Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben.
Soweit diese Bedarfe nicht durch Einkommen oder Vermögen unter Beachtung von Absetzbeträgen und Schonvermögen gedeckt sind, werden diese übernommen.
Damit wird Ihr Existenzminimum gesichert.
Ausführliche Informationen zum Regelbedarf finden Sie hier.

Nicht erwerbsfähige Leistungsbedürftige erhalten Sozialgeld, wenn in ihrer Bedarfsgemeinschaft mindestens ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger lebt.
Ausgenommen sind Kinder, die (zum Beispiel auf Grund einer Behinderung) Anspruch auf Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) haben.

für werdende Mütter ab 13. Schwangerschaftswoche
für Alleinerziehende
für medizinisch begründete besondere Ernährung in angemessener Höhe
bei laufendem unabweisbarem, besonderem Bedarf
für Warmwasseraufbereitung bei dezentraler Warmwassererzeugung

